Offiziell: 25-Gramm-Regel fällt zum 01.07.2024

Offiziell: 25-Gramm-Regel fällt zum 01.07.2024

Bundesfinanzminister Christan Lindner (FDP) hat die 1. Verordnung zur Änderung der Tabaksteuerverordnung unterzeichnet. Die Verordnung beinhaltet die Aufhebung der Mengenbegrenzung von maximal 25 Gramm Inhalt für Wasserpfeifentabak gem. § 31 Abs. 4 Satz 4 TabStV zum 01. Juli 2024.

Dadurch dürfen dann wieder Verpackungen mit mehr als 25 Gramm Inhalt produziert und verkauft werden, die seit dem 20.05.2024 Track-&-Trace-fähig sein müssen. Shisha-Bars müssen weiterhin verschlossene Verkaufsverpackungen an ihre Gäste abgeben und sind daher angehalten, weiterhin Kleinstpackungen bis maximal 25 Gramm zu verwenden.

Der Abschaffung der Mengenbegrenzung vorausgegangen ist ein dreijähriger Kampf des Shisha-Verbandes gegen die Verordnung. Der Verband hat diesen wichtigen Entwurf durch sehr viele Gespräche im politischen Berlin sowie durch eine intensive Medienarbeit erreicht. Wir möchten an dieser Stelle den Unterstützern unseres Anliegens herzlich danken.

Wir als Verband sehen die Rücknahme der Mengenbegrenzung als Auftakt für eine bessere Regulierung im Bereich des Wasserpfeifentabaks. So setzen wir uns als Verband weiterhin für die Erlaubnis der Einzelportionsabgabe in Shisha-Bars ein, die Rücknahme der Zusatzsteuer und für eine bundesweit einheitliche Lizenz für Shisha-Bars.

Die Abschaffung der Mengenbegrenzung zeigt, wie wichtig die Arbeit des Bundesverbandes Wasserpfeifentabak e. V. ist und dass wir die kommenden Herausforderungen nur erfolgreich meistern können, wenn wir einen starken Verband haben. Unsere Mitglieder haben dies bereits erkannt und daher einen großen Anteil an diesem Erfolg. Zögern Sie daher nicht und werden auch Sie jetzt Mitglied! Hier können Sie das Beitrittsformular herunterladen.