Code of Conduct

Präambel

Der Bundesverband Wasserpfeifentabak repräsentiert Hersteller, Zulieferer, Importeure, Markeninhaber und Distributoren von Wasserpfeifentabakerzeugnissen und Zubehörartikeln, Shisha-Bars sowie Verbände und Unternehmen verbundener Wirtschaftszweige sowie Privatpersonen und Vereine, die sich für den Erhalt des Wasserpfeifentabak-Konsums im kulturellen Sinne einsetzen. Die Mitglieder unseres Verbandes verpflichten sich freiwillig zu gemeinsamen Standards und Geschäftspraktiken im Sinne der gesellschaftlichen Verantwortung, die mit dem kommerziellen Angebot von Wasserpfeifentabak einhergeht, und eines fairen Wettbewerbs.

Verantwortungsvolle Industrie
  • Unsere Mitgliedsunternehmen bieten faire Arbeitsbedingungen, halten sich an alle geltenden Vorschriften in Bezug auf Löhne und Arbeitszeiten und fühlen sich der Aus- und Weiterbildung ihrer Mitarbeiter verpflichtet.
  • Die Produkte unserer Mitglieder werden ohne Kinderarbeit und Schwarzarbeit sowie unter Einhaltung aller Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsvorschriften hergestellt, gehandelt und zum Genuss angeboten.
  • Wir dulden keinerlei Diskriminierung aufgrund von Herkunft, Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Religion oder sexueller Orientierung.
  • Unsere Mitglieder bemühen sich um eine nachhaltige Produktion, vermeiden den unnötigen Verbrauch von Ressourcen und sorgen für eine ordnungsgemäße Entsorgung der Produktionsabfälle.
Gesundheit
  • Der Konsum von Tabakwaren kann der Gesundheit schaden. Auch wenn sich der Konsum von Wasserpfeifentabak in Regelmäßigkeit, Tabakmenge und Darreichungsform deutlich von anderen Formen des Tabakkonsums unterscheidet, erkennen die Mitglieder des Shisha-Verbandes diese Tatsache ohne Vorbehalte an und bekennen sich zur gesellschaftlichen Verantwortung, die hiermit einhergeht, sowie zu entsprechenden Warnhinweisen auf den Produktverpackungen.
  • Es werden vorsätzlich keine gesundheitlich schädlichen Verfahren zur Herstellung der Produkte angewandt.
  • Mitglieder, die eine Shisha-Bar betreiben, verpflichten sich, die geltenden Gesetze und Verordnungen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene einzuhalten, insbesondere Kohlenmonoxid-Melder und Lüftungsanlagen zu installieren und Brandschutzregeln einzuhalten.
  • Mitglieder stellen den hygienischen Betrieb ihrer Einrichtung sicher. Insbesondere in Shisha-Bars werden Shisha-Pfeifen,  Schläuche und ggf. Mundstücke regelmäßig nach Gebrauch gereinigt und desinfiziert.
  • Wir unterstützen und fördern wissenschaftlich belastbare Forschung, die zu einem besseren Verständnis der Zusammenhänge zwischen Gesundheit und Genuss von Shisha beiträgt.
Qualität
  • Unsere Mitglieder produzieren, importieren und verkaufen nur Originalware geprüfter Qualität mit klaren Herkunftsnachweisen und ausschließlich mit zugelassenen Inhaltsstoffen. Die Hersteller überprüfen regelmäßig selbst oder durch Zulieferer den Schwermetallgehalt der zu verarbeitenden Tabakpflanzen.

  • Unsere Mitglieder sind Hygiene- und Qualitätsstandards verpflichtet. Sie schließen aus, dass ihre Produkte minderwertige Inhaltsstoffe enthalten.

  • Alle Mitglieder stellen nur vertrauenswürdige und für ihre Tätigkeit qualifizierte Mitarbeiter ein. Die Qualifikation kann zukünftig z. B. im Rahmen von Aus- und Weiterbildungsprogrammen des Shisha-Verbandes erfolgen.

Jugendschutz
  • Unsere Mitglieder sind ausnahmslos dem Jugendschutz verpflichtet. Die von unseren Mitgliedern angebotenen Tabakwaren richten sich ausschließlich an mündige, erwachsene Verbraucher.

  • Unsere Mitglieder halten sich an die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes und Altersbeschränkungen für den Tabakkauf und unterstützen alle polizeilichen und strafrechtlichen Aktivitäten bei Verstößen gegen diese Vorschriften.

  • Beim Verkauf von Wasserpfeifentabak und beim Einlass in Shisha-Bars werden bei allen Personen, die augenscheinlich jünger als 25 Jahre sein könnten, Altersprüfungen durchgeführt. Nur volljährige Personen sind zum Bezug von Wasserpfeifentabak bzw. zum Einlass in eine Shisha-Bar berechtigt.

  • Unsere Mitglieder weisen durch Beschilderung auf das Mindestalter zum Kauf von Wasserpfeifentabakerzeugnissen hin.

  • Beim Online-Verkauf von Wasserpfeifentabak wird der Altersnachweis durch unabhängige dritte Quellen kontrolliert.

  • Verpackungsdesign, Namensgebung und Werbematerialien unserer Mitglieder richten sich nicht offensichtlich an minderjährige Käufer.

  • Unsere Mitglieder verkaufen Wasserpfeifentabakprodukte nur über Vertriebskanäle, die eine Altersüberprüfung ermöglichen.

Gegen Fälschungen, Steuervermeidung und Schmuggel
  • Alle Mitglieder des Verbandes sind verpflichtet, sich stets an geltendes Recht insbesondere hinsichtlich der Herstellung, der Aufmachung, des Inverkehrbringens und des Handels von Tabakprodukten zu halten.

  • Unsere Mitglieder verpflichten sich, Wasserpfeifentabak nur legal unter Einhaltung aller Steuerpflichten und Markenvorgaben herzustellen, zu handeln, zu verwenden und abzugeben. Sie stellen sicher, dass sie keine gefälschten Produkte oder unzulässigen Packungsgrößen in Umlauf bringen und dass alle Waren korrekt verzollt und besteuert werden.

  • Unsere Mitglieder kommen ihrer Steuerpflicht in vollem Umfang nach.

  • Um gegen Fälschungen und illegal in Umlauf gebrachten Wasserpfeifentabak vorzugehen, kommunizieren alle Mitglieder transparent den Inverkehrbringer jeglichen gehandelten Wasserpfeifentabaks.

  • Jeder Hersteller, Händler, Importeur und Markeninhaber benennt einen Ansprechpartner für Produktfälschungen und Produktpiraterie.

  • Alle Mitglieder arbeiten mit den Zoll-, Steuer-, Finanz- und Polizeibehörden zusammen und unterstützen sie dabei, gegen Fälschungen, Schmuggel und Steuerhinterziehung vorzugehen.

  • Alle Mitglieder verpflichten sich zu einem fairen Umgang mit Wettbewerbern und der Achtung von Markenrechten.

Jeder nachgewiesene vorsätzliche Verstoß gegen diese Grundsätze führt unverzüglich zum Ruhen der Mitgliedschaft. Ausgenommen hiervon sind laufende Verfahren, die zum Erlangen der Rechtssicherheit oder zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Gesetzen und Regelungen dienen. Ein besonders schwerer Verstoß, insbesondere im Bereich illegal gehandelte oder hergestellte Produkte, illegale Beschäftigungspraktiken, Steuervergehen und Missachtung des Jugendschutzes, kann zum sofortigen Verbandsausschluss führen.

Die Verhaltensleitlinie wurde am 18.02.2022 auf der Mitgliederversammlung einstimmig beschlossen.